§ 1 Wirksamkeit des Vertrages
Der Transfervertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlich/fernmündlich getätigten Buchung des Kunden zustande. Nimmt Hannover Transfer die Buchung des Kunden innerhalb einer Frist von 3 Tagen nicht per schriftliche Bestätigung an, so wird auch ein Transfervertrag für beide Parteien wirksam. Bestätigt Hannover Transfer die Buchung in Abweichender Form, so ist der Kunde an die Abweichung gebunden, sofern er sich nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bestätigung mit Hannover Transfer in Verbindung setzt, um die Abweichungen zu bestätigen oder zu verändern.
§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Transferleistung ergibt aus dem Angebot oder aus den Inhalten der Buchung. Hannover Transfer behält sich Änderungen der Transferleistungen vor, soweit sie nicht den wesentlichen Inhalt der Transferleistung verändern. Nachträgliche Preisänderungen werden von Hannover Transfer ausgeschlossen. Die Transferleistung und Durchführung sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Zusatzleistungen bedürfen einer vorher schriftlichen Vereinbarung. Hannover Transfer ist berechtigt, Transferdienstleistungen von Leistungsträgern und deren Mitarbeiter durchführen zu lassen. Die Beförderung von Kindern, unabhängig vom Alter, sind im Preis enthalten, da sie als zu befördernde Person angesehen werden. Der angegebene Preis bezieht sich auf eine Abholadresse und der einfachen Strecke. Für jede zusätzlich angefahrene Adresse die auf dem direkten Weg vom oder zum Ziel des Transfers liegt, wird ein Zusatzentgelt berechnet. Der Preis des Transfers, unabhängig der Art des Transfers, schließt einen Koffer und ein Handgepäck pro Person ein. Hannover Transfer verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge (gilt nicht bei Buchungen für Abholungen vom Bahnhof) ein Fahrzeug bereitzustellen. Hierbei wird aber nicht ausgeschlossen, dass es für den Kunden zu Wartezeiten (bis zu 1/2 Stunde) führen kann. Bei Flugzeiten (mehr als 1 Stunde Verspätung) bzw.- Flugnummeränderung bitten wir unser Büro umgehend zu informieren. Für Hannover Transfer sind die gem. Buchungsauftrag angegebenen Zeiten der Ankunft verbindlich. Die Abholzeiten am Flughafen richten sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen Ankunftszeit des Flugzeuges. Hannover Transfer überprüft die vom Kunden, Reisebüro oder sonstigen Vermittlern angegebenen Zeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Falls der Kunde Abflugs- und/oder Ankunftszeiten falsch angibt, verliert er alle Ansprüche gegen Hannover Transfer , insbesondere auf Beförderung, auf Ersatz von Taxikosten, sowie auf Erstattung jeglicher Fahrtentgelte. Dies gilt auch, falls der Kunde bei der Angabe der Zeiten (Datum, Uhrzeit) die Abflugs- und Ankunftszeit verwechselt oder eine falsche Flugnummer angibt. Im Falle einer Umbuchung hat der Kunde Hannover Transfer mindestens 24 Stunden vor der von ihm angegebenen Abfahrts- bzw. Ankunftszeit, gegen Umbuchungsgebühr in Höhe von € 20,-. Nennt der Fahrgast falsche Zeiten oder Orte, kann Hannover Transfer hieraus entstehende Mehraufwendungen dem Fahrgast nachberechnen. Der Kunde /Fahrgast verpflichtet Änderungen oder Umbuchungen bezüglich der Flugzeiten o.ä. schriftlich/fernmündlich oder per e-mail bei Hannover transfer anzuzeigen. Bei nicht mitgeteilten Änderungen die zu einer Leerfahrt von Hannover Transfer führt, wird dieses im vollen Umfang berechnet und die Pflicht zu einer weiteren/späteren Beförderung entfällt. Ausnahmesituationen wie z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, Katastrophen ä. sind von Hannover Transfer nur begrenzt aufzufangen, so dass vom Kunden hierbei auch längere Fahr- oder Wartezeiten zu akzeptieren sind. Die jeweiligen Abholzeiten werden von Hannover Transfer unter den Vorgaben bzw. Bestimmungen der Reise/Fluggesellschaften und der gem. Routenplanung benötigten Fahrzeit Gepäck wird in der o.a. Anzahl durch Hannover Transfer kostenlos befördert. Zusätzliches oder Sperrgepäck (Kostenpflichtig) muss spätestens 3 Tage vor Antritt des Transfers bei Hannover Transfer angemeldet werden. Als Sonderbuchung gilt ebenfalls der Wunsch oder Bestellung eines besonderen Fahrzeuges. Hannover Transfer stellt für die Transferdienstleistung Van`s (Kat. 8-Sitzer) zur Verfügung. Für PKW`s, große Busse oder besondere Limousinen werden vorher vereinbarte Zusatzentgelte in Rechnung gestellt.
§ 3 Preis
Der gemäß Angebot oder derzeitig gültige, in der Preisliste angegebene, Preis ist vom Kunden bei der Buchung, im Reisebüro oder anderer Buchungsstelle in vollem Umfang zu entrichten. Wird Zahlung beim Fahrer erwünscht, so ist Zahlung des vollen Transferpreises bei Antritt der ersten Fahrt zu leisten.
§ 4 Rücktrittsrecht
Für beide Vertragspartner besteht die Möglichkeit das gesetzliche Rücktrittsrecht in Gebrauch zu nehmen. Hannover Transfer erhebt bei einer Rücktrittserklärung des Kunden, sollte sie bis spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt eingehen, keine Gebühren. Für Stornierungen, die später angemeldet werden, erhebt Hannover Transfer als Gebühr die Höhe des Fahrpreises für die erste Fahrt, höchstens jedoch 200,00 €. No-Show Fahrten werden mit 100% berechnet. Rücktrittserklärungen / Stornierungen haben generell immer in schriftlicher (Brief, Fax oder e-mail) Form zu erfolgen.
§5 Haftung
Für eine gewissenhafte Vorbereitung der Fahrten, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Transferdienstleistung haftet Hannover Transfer . Im Schadensfalle haftet Hannover Transfer im Rahmen des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Haftpflichtversicherung und deren gesetzlichen Vorschriften. Bei Nichteintreten der gesetzlichen Versicherung haftet Hannover Transfer im beschränkten Maß, in der Höhe des zweifachen Gesamtfahrpreises. Hannover Transfer haftet jedoch nur im Falle der groben Fahrlässigkeit.
§ 6 Transfer – Besonderheiten
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht. Der Verzehr von Speisen und Getränken, durch den Kunden, in den Fahrzeugen ist ebenso wie das Rauchen nicht gestattet Beförderung von Haustieren bedarf es einer sonderlichen Vereinbarung. Sollen Babys oder Kleinkinder befördert werden, so ist dieses vorher anzumelden, damit für die dementsprechenden Sitzmöglichkeiten von beiden Vertragspartner gesorgt werden kann. Rikscha Deluxe ist gemäß Gesetzgeber verpflichtet mindestens eine für Kinder passende Sitzmöglichkeit (Sitzerhöhung) zur Verfügung zu stellen. Gem. STVO besteht für jeden zu befördernde Fahrgast die Anschnallpflicht. Ausnahme nur gegen Vorlage einer Befreiung zur Anschnallpflicht. Für Beschädigungen die durch den Kunden am Fahrzeug herbeigeführt wurden, haftet dieser im vollen Umfang zuzüglich Aufwandsleistungen. Die Fahrgäste müssen den Weisungen des Chauffeurs Folge leisten. Bei Zuwiderhandlung oder bei Darstellung einer Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, ist Hannover Transfer oder deren eingesetzter Chauffeur berechtigt, diese Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen. In einem solchen Fall, wird die volle Höhe des Fahrpreises zuzüglich Neben und Sonderleistungen berechnet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hannover.